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Pflanzennamen auf dem Etikett: warum Latein und was die Kürzel bedeuten

Auf der Zutatenliste von DiaformRX steht neben jedem Pflanzenauszug ein zweiteiliger lateinischer Name, manchmal gefolgt von einem abgekürzten Personennamen. Das sieht nach Zierrat aus, ist aber die einzige Angabe, mit der sich zwei Packungen überhaupt vergleichen lassen. Dieser Text erklärt, wie so ein Name gebaut ist – nicht, was die Pflanzen bewirken.

Zwei Wörter, zwei Ebenen

Ein wissenschaftlicher Artname besteht aus zwei Teilen: der Gattung, die groß geschrieben wird, und dem Artepitheton, das klein bleibt. Pinus ist die Gattung der Kiefern, sylvestris grenzt daraus eine Art ab. Diese Zweiteiligkeit geht auf Carl von Linné zurück, der sie im 18. Jahrhundert durchgesetzt hat; vorher trugen Pflanzen beschreibende Sätze als Namen.

Der praktische Nutzen zeigt sich sofort: „Kiefer" bezeichnet im Deutschen ein gutes Dutzend Arten, Pinus sylvestris genau eine. Auf einem Etikett ist das der Unterschied zwischen einer Andeutung und einer Angabe.

Das Kürzel hinter dem Namen ist kein Zusatz

Hinter dem Artnamen steht in Datenbanken und auf sorgfältigen Etiketten ein Autorkürzel: die Person, die den Namen gültig veröffentlicht hat. L. steht für Linné, und tatsächlich führen World Flora Online sowohl Pinus sylvestris L. als auch Juniperus communis L. und Juniperus sabina L. auf ihn zurück – drei der Arten, die in dieser Kapsel oder in ihrer Nachbarschaft vorkommen.

Andere Kürzel gehören zu anderen Botanikern: Pinus pinaster Aiton nach William Aiton, dem Kurator der Royal Botanic Gardens in Kew. Das Kürzel ist nicht Dekoration, sondern Adresse: Es sagt, welche Erstbeschreibung gemeint ist, wenn derselbe Name mehrfach vergeben wurde.

Warum manche Autoren in Klammern stehen

Zwei Zutaten dieser Packung zeigen die nächste Stufe. World Flora Online führt den Feigenkaktus als Opuntia ficus-indica (L.) Mill. und die Gymnema als Gymnema sylvestre (Retz.) R.Br. ex Sm. Die Klammer bedeutet: Der Erstbeschreiber hat die Art in einer anderen Gattung angesiedelt, und jemand anders hat sie später umgestellt.

Bei der Opuntie war das Linné, der die Pflanze zunächst zu den Kakteen im weiteren Sinn stellte; Philip Miller überführte sie in die Gattung Opuntia. Das kleine Wort ex im Gymnema-Namen markiert wiederum, dass Robert Brown den Namen prägte, aber James Edward Smith ihn gültig veröffentlichte. Wer solche Klammern liest, sieht die Umzugsgeschichte einer Art in drei Zeichen.

Wer entscheidet, welcher Name gilt

Die Regeln stehen im Internationalen Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen, der von der International Association for Plant Taxonomy betreut und auf den Botanikerkongressen fortgeschrieben wird. Er entscheidet nicht, welche Art „richtig" ist – das ist eine wissenschaftliche Frage –, sondern welcher Name Vorrang hat, wenn mehrere existieren.

Deshalb kann ein Etikett veralten, ohne falsch zu werden: Ein früher gültiger Name wird zum Synonym, bleibt aber auffindbar. In Datenbanken wie World Flora Online ist genau das dokumentiert, inklusive der Verweise von alten auf aktuelle Namen.

Was das für eine Zutatenliste bedeutet

Drei Dinge lassen sich aus dem lateinischen Namen ablesen und sonst nirgends. Erstens die Art, also welche Pflanze genau gemeint ist. Zweitens – über die Datenbank – die Synonyme, unter denen dieselbe Pflanze auf anderen Packungen auftauchen kann. Drittens die Abgrenzung zu Verwechslungsarten: Juniperus communis und Juniperus sabina sind für das Auge ähnlich, botanisch aber zwei verschiedene Arten mit zwei verschiedenen Namen.

Was der Name nicht sagt, ist mindestens so wichtig: nichts über den verarbeiteten Pflanzenteil, nichts über das Auszugsverfahren und nichts über Wirkungen. Der Pflanzenteil ist eine eigene Angabe, und auf dieser Packung steht er auch – Blatt, Sprossglied, Rinde, Samen.

Latein auf dem Etikett ist keine Pflicht, aber ein Zeichen

Die Lebensmittelinformationsverordnung verlangt eine Zutatenliste mit der verkehrsüblichen oder beschreibenden Bezeichnung jeder Zutat; die lateinische Artangabe schreibt sie nicht ausdrücklich vor. Wer sie trotzdem druckt, macht seine Liste überprüfbar – und genau daran lässt sich eine sorgfältige Packung von einer schlampigen unterscheiden.

Für Nahrungsergänzungsmittel kommen die Richtlinie 2002/46/EG und in Deutschland die Nahrungsergänzungsmittelverordnung hinzu. Sie regeln unter anderem, welche Angaben eine Packung tragen muss und dass ein solches Erzeugnis eine abwechslungsreiche Ernährung nicht ersetzt.

Wo der Name endet und das Werberecht beginnt

Ein präziser Artname erlaubt keine Aussage über Wirkung. Für botanische Zutaten gibt es in der EU keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben; die Übergangsregelung des Artikels 28 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist keine allgemeine Erlaubnis, was der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil C-386/23 bestätigt hat.

Genau deshalb steht auf unseren Produktseiten die Zusammensetzung und nicht, was sie bewirken soll. Der lateinische Name gehört zur Zusammensetzung: Er beschreibt, was drin ist, und behauptet nichts darüber, was es tut.

Drei Handgriffe beim Vergleich zweier Packungen

Erstens: den lateinischen Namen suchen. Fehlt er, lässt sich die Zutat nicht eindeutig bestimmen. Zweitens: den Pflanzenteil lesen – Blatt, Rinde, Samen und Frucht sind vier verschiedene Ausgangsstoffe. Drittens: das Extraktverhältnis danebenlegen, denn dieselbe Art im Verhältnis 2:1 und 4:1 ergibt zwei verschiedene Auszüge.

Erst wenn diese drei Angaben auf beiden Packungen stehen, ist ein Vergleich überhaupt möglich. Steht auf einer davon nur „Kräuterkomplex", vergleicht man nicht zwei Erzeugnisse, sondern zwei Werbetexte.

Quellen

  1. World Flora Online – Gymnema sylvestre (Retz.) R.Br. ex Sm.
  2. World Flora Online – Opuntia ficus-indica (L.) Mill.
  3. World Flora Online – Pinus sylvestris L.
  4. World Flora Online – Pinus pinaster Aiton
  5. World Flora Online – Juniperus communis L.
  6. World Flora Online – Juniperus sabina L.
  7. World Flora Online – Startseite und Datenbank
  8. International Association for Plant Taxonomy – Code der Nomenklatur
  9. The Linnean Society of London – Who was Linnaeus?
  10. Royal Botanic Gardens, Kew – Plants of the World Online
  11. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher
  12. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
  13. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Liste zulässiger Angaben
  14. Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel
  15. Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
  16. Gerichtshof der Europäischen Union – Rechtssache C-386/23
  17. EFSA Journal – wissenschaftliche Gutachten der Behörde

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DiaformRX ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Arzneimittel. Es ersetzt keine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und keine gesunde Lebensweise (Richtlinie 2002/46/EG, § 1 NemV).

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